Datenschutzerklärung & Allgemeine Geschäftbedingungen
DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Allgemeine Hinweise
Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.
Datenerfassung auf unserer Website
Wer ist verantwortlich für die Datenerfassung auf dieser Website?
Die Datenverarbeitung auf dieser Website erfolgt durch den Websitebetreiber. Dessen Kontaktdaten können Sie dem Impressum dieser Website entnehmen.
Wie erfassen wir Ihre Daten?
Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie uns diese mitteilen. Hierbei kann es sich z.B. um Daten handeln, die Sie in ein Kontaktformular eingeben.
Andere Daten werden automatisch beim Besuch der Website durch unsere IT-Systeme erfasst. Das sind vor allem technische Daten (z.B. Internetbrowser, Betriebssystem oder Uhrzeit des Seitenaufrufs). Die Erfassung dieser Daten erfolgt automatisch, sobald Sie unsere Website betreten.
Wofür nutzen wir Ihre Daten?
Ein Teil der Daten wird erhoben, um eine fehlerfreie Bereitstellung der Website zu gewährleisten. Andere Daten können zur Analyse Ihres Nutzerverhaltens verwendet werden.
Welche Rechte haben Sie bezüglich Ihrer Daten?
Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.
Außerdem haben Sie das Recht, unter bestimmten Umständen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Details hierzu entnehmen Sie der Datenschutzerklärung unter „Recht auf Einschränkung der Verarbeitung“.
Analyse-Tools und Tools von Drittanbietern
Beim Besuch unserer Website kann Ihr Surf-Verhalten statistisch ausgewertet werden. Das geschieht vor allem mit Cookies und mit sogenannten Analyseprogrammen. Die Analyse Ihres Surf-Verhaltens erfolgt in der Regel anonym; das Surf-Verhalten kann nicht zu Ihnen zurückverfolgt werden. Sie können dieser Analyse widersprechen oder sie durch die Nichtbenutzung bestimmter Tools verhindern. Detaillierte Informationen dazu finden Sie in der folgenden Datenschutzerklärung.
Sie können dieser Analyse widersprechen. Über die Widerspruchsmöglichkeiten werden wir Sie in dieser Datenschutzerklärung informieren.
2. Allgemeine Hinweise und Pflichtinformationen
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.
Wenn Sie diese Website benutzen, werden verschiedene personenbezogene Daten erhoben. Personenbezogene Daten sind Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Die vorliegende Datenschutzerklärung erläutert, welche Daten wir erheben und wofür wir sie nutzen. Sie erläutert auch, wie und zu welchem Zweck das geschieht.
Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
Hinweis zur verantwortlichen Stelle
Die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung auf dieser Website ist:
Budenheimer Terrassen GmbH
Julia Gille
Binger Straße 94
55257 Budenheim
Telefon: +06139 7584707
E-Mail: datenschutz@budenheimer-terrassen.de
Verantwortliche Stelle ist die natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z.B. Namen, E-Mail-Adressen o. Ä.) entscheidet.
Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung
Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Widerspruchsrecht gegen die Datenerhebung in besonderen Fällen sowie gegen Direktwerbung (Art. 21 DSGVO)
Wenn die Datenverarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, haben Sie jederzeit das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling. Die jeweilige Rechtsgrundlage, auf denen eine Verarbeitung beruht, entnehmen Sie dieser Datenschutzerklärung. Wenn Sie Widerspruch einlegen, werden wir Ihre betroffenen personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO).
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Wenn Sie widersprechen, werden Ihre personenbezogenen Daten anschließend nicht mehr zum Zwecke der Direktwerbung verwendet (Widerspruch nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
Im Falle von Verstößen gegen die DSGVO steht den Betroffenen ein Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres gewöhnlichen Aufenthalts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes zu. Das Beschwerderecht besteht unbeschadet anderweitiger verwaltungsrechtlicher oder gerichtlicher Rechtsbehelfe.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrags automatisiert verarbeiten, an sich oder an einen Dritten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format aushändigen zu lassen. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung
Diese Seite nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel Bestellungen oder Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von “http://” auf “https://” wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile.
Wenn die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
Auskunft, Sperrung, Löschung und Berichtigung
Sie haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Hierzu können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in folgenden Fällen:
Wenn Sie die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestreiten, benötigen wir in der Regel Zeit, um dies zu überprüfen. Für die Dauer der Prüfung haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unrechtmäßig geschah / geschieht, können Sie statt der Löschung die Einschränkung der Datenverarbeitung verlangen.
Wenn wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr benötigen, Sie sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigen, haben Sie das Recht, statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie einen Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben, muss eine Abwägung zwischen Ihren und unseren Interessen vorgenommen werden. Solange noch nicht feststeht, wessen Interessen überwiegen, haben Sie das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen.
Wenn Sie die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt haben, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Widerspruch gegen Werbe-E-Mails
Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-E-Mails, vor.
3. Datenerfassung auf unserer Website
Cookies
Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.
Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte “Session-Cookies”. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
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Cookies, die zur Durchführung des elektronischen Kommunikationsvorgangs oder zur Bereitstellung bestimmter, von Ihnen erwünschter Funktionen (z.B. Warenkorbfunktion) erforderlich sind, werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gespeichert. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Soweit andere Cookies (z.B. Cookies zur Analyse Ihres Surfverhaltens) gespeichert werden, werden diese in dieser Datenschutzerklärung gesondert behandelt.
Server-Log-Dateien
Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log-Dateien, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:
Browsertyp und Browserversion
verwendetes Betriebssystem
Referrer URL
Hostname des zugreifenden Rechners
Uhrzeit der Serveranfrage
IP-Adresse
Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen.
Die Erfassung dieser Daten erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der technisch fehlerfreien Darstellung und der Optimierung seiner Website – hierzu müssen die Server-Log-Files erfasst werden.
Kontaktformular
Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.
Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.
Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.
4. Plugins und Tools
Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Die Google Fonts sind lokal installiert. Eine Verbindung zu Servern von Google findet dabei nicht statt.
Google Maps
Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.
Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.
Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen auf den Budenheimer Terrassen oder sonstigen, angemieteten Locations
I. GELTUNGSBEREICH
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen der Budenheimer Terrassen zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
Die Überlassung, insbesondere die Unter- und Weitervermietung von Räumen, Flächen oder Vitrinen sowie die Durchführung von Verkaufs-, Werbe- oder ähnlichen Veranstaltungen, ist nur nach vorheriger Zustimmung der Budenheimer Terrassen in Textform (z. B. per E-Mail) zulässig.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, -HAFTUNG
Der Vertrag kommt durch die Annahme (Bestätigung) der Budenheimer Terrassen gegenüber dem Veranstalter zustande; dieser ist Vertragspartner.
Ist der Besteller nicht zugleich Veranstalter oder wird ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, haften Besteller und Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Die Budenheimer Terrassen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Veranstalter ist verpflichtet, rechtzeitig auf die Möglichkeit außergewöhnlich hoher Schäden hinzuweisen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Verpflichtungen des Veranstalters zur Zahlung des vereinbarten Entgelts beinhaltet auch die Erstattung der mit der Veranstaltung stehenden Leistungen und Auslagen der Gastronomie an Dritte.
2. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung vier Monate und erhöht sich der von der Gastronomie allgemein für die vereinbarten Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen erhöht werden.
3. Rechnungen der Gastronomie ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnungen zahlbar. Ebenso ist die Endabrechnung nach Veranstaltungsende (für z.B. zusätzlich konsumierte Getränke), spätestens 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Etwaige Einzelbons für Einzelbuchungen gibt es nicht. Es wird lediglich nach Veranstaltungsende eine Gesamtrechnung für die Getränkebestellungen versendet, die der Veranstalter anzuerkennen hat. Sämtliche Getränke die bei unserem Personal bestellt werden, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt und sind fristgerecht und im vollen Umfang zu begleichen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB. Die Geltendmachung eines etwa höheren Schadens bleibt der Gastronomie vorbehalten.
4. Die Gastronomie ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung bis zur Höhe von 100 % der geschätzten Gesamtkosten der Veranstaltung inklusive aller Raummieten, Speisen Getränke- und gegebenenfalls Hotelzimmerkosten geltend zu machen, es sei denn, die Höhe der Vorauszahlung und etwaige Zahlungstermine hierfür sind im Vertrag festgelegt.
5. Zahlungsbedingungen
Bei Vertragsabschluss sind 30 % der vereinbarten Gesamtsumme als Anzahlung fällig. Der Restbetrag ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Abzug zu entrichten. Die Endabrechnung (z.B. zusätzlich konsumierte Getränke), ist binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Bei Zahlungsverzug sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten. Sämtliche hieraus entstehenden Kosten trägt der Veranstalter. Preise verstehen sich zzgl. des jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatzes. Bei freien oder standesamtlichen Trauungen stellen die Budenheimer Terrassen ausschließlich die Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Organisation von Traurednern oder Standesbeamten obliegt dem Veranstalter.
IV. RÜCKTRITT DER GASTRONOMIE
1. Wird die geltend gemachte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Gastronomie gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so sind die Budenheimer Terrassen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und kann gegen den Besteller/Veranstalter einen etwa entstandenen Schaden geltend machen.
2. Auch die Budenheimer Terrassen können aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurücktreten, beispielweise bei
o höherer Gewalt oder anderen, dem die Budenheimer Terrassen nicht zu vertretenden Umständen, die die Erfüllung des Vertrages erschweren oder unmöglich machen;
o Veranstaltungen, die unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen oder des Veranstalters oder des Zwecks gebucht worden sind;
o begründetem Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Gastronomie in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Gastronomie zuzurechnen ist;
o einem Verstoß des Bestellers/Veranstalters gegen die Regelungen in Ziffer 1. zweiter Absatz dieser Geschäftsbedingungen.
3. Ein Anspruch des Veranstalters auf Schadenersatz gegen die Gastronomie besteht nicht, es sei denn, dieser hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.
4. Veranstaltungen mit extremistischem, antisemitischem oder menschenrechtswidrigem Hintergrund werden nicht durchgeführt.
V. Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
Tritt der Besteller/Veranstalter vom Vertrag zurück oder nimmt die vereinbarte Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch, sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, folgende pauschalierte Stornogebühren zu erheben:
bis einschließlich 30 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:
30 % des vereinbarten Gesamtpreises
weniger als 30 Wochen bis einschließlich 24 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:
50 % des vereinbarten Gesamtpreises
weniger als 24 Wochen vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin:
90 % des vereinbarten Gesamtpreises
Der Gesamtpreis umfasst insbesondere den vereinbarten Mietpreis (mindestens 1.000 €), sämtliche Speisen- und Catering-Leistungen, Getränkepauschalen sowie sonstige gebuchte Leistungen.
Berechnung des Speisenumsatzes
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt auf Basis der zuletzt vereinbarten Personenzahl nach folgender Formel:
Bankett-Menüpreis × Personenzahl oder Tagungspauschale × Personenzahl.
Sofern kein Preis vereinbart wurde, wird das preiswerteste Menü der jeweils aktuellen Menü- und Buffetvorschläge zugrunde gelegt.
Kurzfristige Absage / No-Show
Erfolgt eine Stornierung weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Veranstalter bzw. die Veranstaltungsteilnehmer nicht zum vereinbarten Termin (No-Show), sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, den vollen vereinbarten Gesamtpreis (100 %) in Rechnung zu stellen.
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglich vereinbarten Veranstaltungstermin ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Veranstaltungen mit einer gemeldeten Gästezahl von mehr als 60 Personen sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, für bereits erbrachte Projekt- und Planungsleistungen eine Projektpauschale in Höhe von 300,00 € netto pro Veranstaltungstag zusätzlich zu berechnen.
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Veranstalter vorbehalten.
VI. ÄNDERUNGEN DER TEILNEHMERZAHL, DER VERANSTALTUNGSZEIT ODER VERANSTALTUNGSPOSITIONEN
1. Reduzierungen der Teilnehmerzahl müssen spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn in Textform erfolgen.
2. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10 % sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, 90% der im Vertrag gemeldeten Personenzahl in Rechnung zu stellen. Individuelle Absprachen bedürfen der Schriftform und sind andernfalls nicht zulässig. Dienstleister sind vorab anzumelden. Diese werden als Halbzahler für sämtliche Positionen berechnet.
3. Bei Abweichungen nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
4. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmungen der Budenheimer Terrassen die vereinbarten Anfangs- und Schlusszeiten der Veranstaltung, so kann die Gastronomie zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen.
5. Eine nachträgliche Streichung einzelner Leistungspositionen ist ausgeschlossen (z.B. Sektempfang, Fingerfood).
6. Ausstellungen im Foyer und in der Lobby sind nur nach Absprache zulässig.
7. Bei Gruppenreservierungen gelten die im Vertrag vereinbarten Stornierungsbedingungen.
8. Übermäßiger Planungsaufwand kann mit 45 €/Std. berechnet werden.
VII. MITBRINGEN VON SPEISEN UND GETRÄNKEN
• Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Zustimmung in Textform. In diesen Fällen berechnet die Gastronomie einen Betrag zur Deckung der Gemeinkosten.
VIII. TECHNIK, BEHÖRDEN & HAUSRECHT
1. Soweit die Budenheimer Terrassen für den Veranstalter auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe derartiger Anlagen. Der Veranstalter stellt die Gastronomie von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Veranstalters oder der von ihm beauftragten Dritten unter Benutzung des Stromnetzes, der Budenheimer Terrassen bedarf dessen schriftlicher Zustimmung. Für eventuelle durch die Verwendung derartiger Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Gastronomie haftet der Veranstalter. Die durch die Verwendung entstehenden Kosten berechnet die Gastronomie pauschal. Die Verwendung von Laseranlagen bedarf der vorherigen Zustimmung der Gastronomie.
3. Der Veranstalter ist mit Zustimmung der Budenheimer Terrassen berechtigt, eigene Telefon, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Hierfür können die Budenheimer Terrassen eine Anschlussgebühr in Rechnung stellen.
4. Störungen an bereitgestellten technischen Einrichtungen werden, soweit möglich, behoben. Zahlungspflichten bleiben hiervon unberührt; ein Zurückbehaltungs- oder Minderungsrecht besteht nicht.
5. Der Aufbau von Werbe- oder Dekorationsmaterialien in öffentlichen Bereichen ist nur nach vorheriger Absprache zulässig.
6. Beauftragt der Veranstalter Musiker, DJs o. Ä., trägt er sämtliche Lizenz- und Abgabekosten (z. B. GEMA) sowie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Anmeldung. Die Musik ist so auszuführen, dass keine Störungen Dritterentstehen. Ab 22:00 Uhr sind Fenster und Türen geschlossen zu halten. Bußgelder oder behördliche Maßnahmengehen zu Lasten des Veranstalters.
7. Musiker, DJs o. Ä. bringen ihr Equipment selbst mit. Die Nutzung von Technik der Budenheimer Terrassen ist kostenpflichtig, mit Ausnahme der integrierten Grundbeschallung(Deckenanlage Eventsaal).
8. Fotoboxen können über die Budenheimer Terrassen bei externen Anbietern angemietet werden. Für technische Störungen oder Datenverluste übernehmen die Budenheimer Terrassen keine Haftung. Eigene Fotoboxen sind nicht gestattet.
9. Die Budenheimer Terrassen üben während der gesamten Veranstaltung das uneingeschränkte Hausrecht aus. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, Sicherheitsbestimmungen oder bei Eskalationen sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, Personen auszuschließen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung besteht nicht.
Werden durch das Verhalten des Veranstalters, seiner Gäste oder sonstiger Dritter behördliche Einsätze (z. B. Polizei, Ordnungsamt, Feuerwehr) erforderlich, trägt der Veranstalter sämtliche hierdurch entstehenden Kosten, Gebühren oder Bußgelder. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche der Budenheimer Terrassen bleiben hiervon unberührt.
IX. MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE
1. Mitgeführte Ausstellungsstücke, Dekorationen, Geschenke, Garderobe (insbesondere Jacken und Mäntel), Taschen, Technik, Wertgegenstände sowie sonstige persönliche Gegenstände des Veranstalters, seiner Besucher, Gäste, Mitarbeiter oder sonstiger Dritter befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen sowie auf dem gesamten Gelände der Budenheimer Terrassen.
Die Budenheimer Terrassen übernehmen keine Haftung für Verlust, Untergang oder Beschädigung der vorgenannten Gegenstände, unabhängig davon, ob diese in Garderoben, Nebenräumen, Veranstaltungsräumen oder im Außenbereich abgelegt oder aufbewahrt werden, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhaltender Budenheimer Terrassen oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht.
Eine Haftung für zur Verfügung gestellte Garderoben, Garderobenständer oder -flächen besteht nicht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird empfohlen, keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt zu lassen oder mitzubringen.
2. Vom Veranstalter oder dessen Beauftragten mitgebrachtes Dekorationsmaterial und technische Anlagen haben den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Die Budenheimer Terrassen sind berechtigt, die Vorlage eines behördlichen Nachweises hierfür zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigung sind die Ausstellung und Anbringung derartiger Gegenstände vorher mit den Budenheimer Terrassen abzustimmen. Sollte es auf Grund nicht angemeldeter mitgebrachter Anlagen (z. B. Nebelmaschinen) zu einem Fehlalarm kommen, in dessen Folge ein Einsatz der Feuerwehr erforderlich ist, haftet der Veranstalter für alle anfallenden Kosten.
3. Die mitgebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Unterlässt der Veranstalter dies, sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, die Entfernung und Einlagerung dieser Gegenstände zu Lasten und auf Kosten des Veranstalters vorzunehmen. Belässt der Veranstalter derartige Gegenstände im Veranstaltungsraum oder in sonstigen Räumen der Budenheimer Terrassen, kann die Gastronomie für die Dauer des Verbleibs Raummiete berechnen. Die Geltendmachung eines Schadens bleibt seitens der Budenheimer Terrassen vorbehalten.
X. HAFTUNG DES VERANSTALTERS FÜR SCHÄDEN, JUGENDSCHUTZ & SICHERHEIT
1. Der Veranstalter haftet für alle Schäden an Gebäuden und/oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher, Mitarbeiter und sonstige Dritte aus seinem Bereich oder durch ihn selbst verursacht werden.
2. Die Budenheimer Terrassen sind berechtigt vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) zu verlangen.
3. Es kann verlangt werden eine Haftpflichtpolice zu hinterlegen, welche für eventuell auftretende Schäden die Haftung übernimmt oder eine Kaution in Höhe von 500 Euro vor Veranstaltungsbeginn zu Überweisen.
4. Der Veranstalter ist für die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Jugendschutzgesetzes, verantwortlich. Die Abgabe von Alkohol an Minderjährige sowie der Konsum, Besitz oder Handel illegaler Substanzensind auf dem gesamten Gelände der Budenheimer Terrassen untersagt. Bei Verstößen, alkoholbedingtem Fehlverhalten oder Gefährdung von Personen oder Sachwerten sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, einzelne Personen von der Veranstaltung auszuschließen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des vereinbarten Entgelts besteht in diesen Fällen nicht. Der Veranstalter haftet für sämtliche hieraus entstehenden Schäden, Kosten, Bußgelder oder behördlichen Maßnahmen.
5. Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche Brandschutz-, Flucht- und Rettungswege jederzeit freizuhalten und die geltenden brandschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Offenes Feuer, Pyrotechnik, Nebelmaschinen oder sonstige brandgefährdende Einrichtungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Budenheimer Terrassen zulässig. Bei Verstößen gegen Sicherheits- oder Brandschutzvorgaben sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, den Einlass zu beschränken, einzelne Personen auszuschließen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Etwaige behördliche Maßnahmen, Bußgelder oder Einsatzkosten trägt der Veranstalter. Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die maximal zulässige Personenzahl gemäß geltender brandschutzrechtlicher Vorgaben, nicht überschritten wird. Eine Überschreitung erfolgt auf eigene Gefahr des Veranstalters; eine Haftung der Budenheimer Terrassen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Budenheimer Terrassen sind berechtigt, bei Überbelegung oder Sicherheitsbedenken den Einlass zu beschränkenoder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nicht. Für Einlass- und Garderobenorganisation ist der Veranstalter verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
XI. ZAHLUNGSABSICHERUNG & MÄNGEL & Höhere Gewalt
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Budenheimer Terrassen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und nicht lediglich einzelne, unerhebliche Teilleistungen betrifft. Die Verpflichtung zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vorauszahlungen bleibt hiervon unberührt. Etwaige Mängel sind vom Veranstalter unverzüglich während der Veranstaltung vor Ort anzuzeigen, damit eine Abhilfe möglich ist. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Leistung als vertragsgemäß erbracht, soweit der Mangel nicht offensichtlich war. Beanstandungen berechtigen nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung der Vergütung, sofern die Budenheimer Terrassen eine zumutbare Abhilfe angeboten haben. Nachträgliche Reklamationen sind spätestens innerhalb von 7 Tagen nach der Veranstaltung in Textform (z. B. per E-Mail) geltend zu machen. Später erhobene Beanstandungen bleiben unberücksichtigt.
Veranstaltungen, freie Trauungen oder Programmpunkte im Außenbereich erfolgen auf eigenes Wetterrisiko des Veranstalters. Witterungsbedingte Einschränkungen (z. B. Regen, Hitze, Sturm) berechtigen nicht zur Minderung oder zum Rücktritt. Erforderliche Umplanungen, Verlegungen in Innenräume oder auf Ausweichflächen sowie hierdurch entstehende Mehrkosten (insbesondere für Personal, Auf- und Umbau, Technik oder verlängerte Einsatzzeiten) trägt der Veranstalter. Die Entscheidung über eine wetterbedingte Umplanung ist spätestens bis 12:00 Uhr am Vortag der Veranstaltunggemeinsam zu treffen. Erfolgt keine Entscheidung, gilt die ursprünglich vereinbarte Planung.
XII. Foto-, Video- und Drohnennutzung
Der Veranstalter stellt sicher, dass datenschutzrechtliche Einwilligungen der Gäste vorliegen. Die Budenheimer Terrassen dürfen Foto- und Videoaufnahmen zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt zu Marketing- und Referenzzwecken nutzen, sofern keine überwiegenden Interessen entgegenstehen. Drohnen sind nur mit vorheriger Zustimmung in Textform erlaubt und mit entsprechender Genehmigung.
XIII. LEBENSMITTELHYGIENEVERORDNUNG & PYROTECHNIK
1. Laut der Lebensmittelhygieneverordnung LMHV muss Fleisch bei einer Kerntemperatur von 70° C 10 Minuten, oder bei einer Kerntemperatur von 80° C mindestens 3 Minuten erhitzt werden. Dies ist nicht möglich, wenn Fleisch medium oder rosa gebraten bestellt wird. Sollte dies dennoch vom Gast gewünscht werden, übernehmen die Budenheimer Terrassen für eventuell auftretende gesundheitlichen Beeinträchtigungen keine Haftung. Prinzipiell ist bei Caterings die durch die Budenheimer Terrassen durchgeführt werden, das Mitnehmen der übrig gebliebenen Speisen nicht gestattet (aus HACCP Gründen). Sollte der Veranstalter dennoch darauf bestehen, so trägt er die volle Verantwortung für den Verzehr und die Haltbarkeit der Speisen (Verderblichkeit, Haltbarkeit, etc.). Die Budenheimer Terrassen übernehmen keinerlei Haftung.
2. Mitgebrachte Dekorationen, Aufbauten und technische Effekte bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmungmit den Budenheimer Terrassen und müssen sämtlichen Sicherheits-, Brandschutz- und behördlichen Vorgaben entsprechen. Offenes Feuer, Pyrotechnik, Feuerwerk, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Konfetti, Glitzer sowie vergleichbare Effekte sind grundsätzlich untersagt. Eine Ausnahme ist nur nach vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Budenheimer Terrassen zulässig.In Keller-, Gewölbe- und Innenbereichen sind offenes Feuer, Pyrotechnik, Feuerwerk und vergleichbare Effekte ausnahmslos verboten. Kerzen sind ausschließlich in geschlossenen, standsicheren Gefäßen und nur nach vorheriger Genehmigung zulässig, nicht jedoch im Gewölbekeller.
Bei Verstößen sind die Budenheimer Terrassen berechtigt, entsprechende Gegenstände unverzüglich zu entfernen, den Einsatz zu untersagen oder die Veranstaltung ganz oder teilweise abzubrechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des vereinbarten Entgelts besteht nicht.
Der Veranstalter haftet für sämtliche hieraus entstehenden Schäden, einschließlich Reinigungs-, Einsatz-, Reparatur-, Behörden- oder Folgekosten.
XIIII. ALLGEMEINES
Das Haus ist jahreszeitlich dekoriert.
Zum Gebrauch der Küche und der vorhandenen Küchengeräte wird ein entsprechender Sachkundenachweisvorausgesetzt. Dieser ist den Budenheimer Terrassen auf Aufforderung vorzulegen.
Für Verletzungen oder Schäden, die aus einem nicht sachgemäßen Gebrauch der Küche oder der Küchengeräte resultieren, wird keine Haftung übernommen. Bereits bei Übernahme der Küche festgestellte Schäden sind unverzüglich durch den Veranstalter anzuzeigen.
Sollten nach der Nutzung der Küche Defekte oder Schäden festgestellt werden, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten verursacht wurden, werden diese auf Kosten des Veranstalters behoben.
Der gewöhnliche Geschäftsbetrieb ist nicht zu stören. Ab 22:00 Uhr ist die Lautstärke zu reduzieren; Fenster und Türen sind geschlossen zu halten. Es gelten die allgemeinen Lärmbestimmungen sowie die Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr im Außenbereich. Gäste dürfen die Terrasse auch nach 22:00 Uhr nutzen, sofern sie sich an die geltenden Lärmschutzvorschriften halten. Etwaige Bußgelder oder behördliche Maßnahmen werden an den Veranstalter weitergeleitet.
Das Veranstaltungsgelände ist nicht eingezäunt. Eine Haftung für das unerlaubte oder unbeaufsichtigte Verlassen des Geländes wird nicht übernommen. Minderjährige sind durch den Veranstalter bzw. deren Erziehungsberechtigte zu beaufsichtigen. Eltern haften für ihre Kinder.
Für eigene Veranstaltungen des Veranstalters wird die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf die jeweiligen Endverbraucher bzw. Veranstaltungsteilnehmer übertragen.
Das Betreten des Grundstücks erfolgt auf eigene Gefahr.
XIV. SCHLUSSBESTIMMUNG
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Vertragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der schriftlichen Form. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Veranstalter sind unwirksam.
2. Erfüllungs – und Zahlungsort ist für beide Vertragspartner Mainz.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Mainz. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des Paragraphen 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Mainz.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
6. Im Übrigen gelten gesetzlichen Vorschriften.
XIV. HINWEISE ZUR DATENVERARBEITUNG
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung
Wenn Sie uns beauftragen, erheben wir folgende Informationen:
*Anrede, Vorname, Nachname,
*eine gültige E-Mail-Adresse,
*Anschrift,
*Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk)
*Informationen, die für die Vermarktung notwendig sind
die Erhebung dieser Daten erfolgt, um das Bundes-Meldegesetz zu erfüllen
*um Sie als unseren Kunden identifizieren zu können;
*um Sie angemessen zu beraten;
*zur Korrespondenz mit Ihnen;
*zur Rechnungsstellung;
*zur Abwicklung von evtl. vorliegenden Haftungsansprüchen sowie der Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen Sie;
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung der Vermarktung und für die beidseitige Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Vertrag erforderlich.
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Sie in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingewilligt haben.
3. Weitergabe von Daten an Dritte
Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den im Folgenden aufgeführten Zwecken findet nicht statt.
Soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung mit Ihnen erforderlich ist, werden Ihre personenbezogenen Daten nur aus Gründen der Finanzverwaltung weitergeben.
Die weitergegebenen Daten dürfen von dem Dritten ausschließlich zu den genannten Zwecken verwendet werden.
4. Betroffenenrechte
Sie haben das Recht:
*gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen;
*gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen;
*gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen;
*gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur
Erfüllung einer rechtlichen
Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
*gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen,
Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben;
*gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen und
*gemäß Art. 77 DSGVO sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. In der Regel können Sie sich hierfür an die Aufsichtsbehörde Ihres üblichen Aufenthaltsortes oder Arbeitsplatzes oder unseres Firmensitzes wenden.
5. Widerspruchsrecht
Sofern Ihre personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art.
6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, haben Sie das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung
Ihrer personenbezogenen Daten
einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Möchten Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, genügt eine E-Mail an event@budenheimer-terrassen.de
